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§57a Begutachtung Pickerl

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    §57a Begutachtung Pickerl

    Die §57a Begutachtung umfasst eine umfassende Überprüfung Ihres Fahrzeugs, einschließlich Bremsen, Reifen, Lichter, Abgasanlage und vieles mehr. Diese Prüfung ist für alle motorisierten Fahrzeuge vorgeschrieben, von Pkw über Motorräder bis hin zu leichten Nutzfahrzeugen.

    Häufigkeit und Fristen

    Fahrzeuge müssen erstmals vier Jahre nach der Erstzulassung und danach alle zwei Jahre begutachtet werden. Für neuere Fahrzeuge gibt es abweichende Regelungen. Versäumen Sie die Begutachtung, kann dies zu Bußgeldern und im Extremfall zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs führen.

    Ablauf der Begutachtung

    Bei Ankunft wird Ihr Fahrzeug von einem unserer qualifizierten Prüfer in Empfang genommen. Die Begutachtung dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie eine detaillierte Mängelliste und haben die Möglichkeit, diese innerhalb einer festgelegten Frist beheben zu lassen.

    Kosten

    Die Kosten für die §57a Begutachtung belaufen sich auf durchschnittlich 74,99 Euro. Sollten Mängel festgestellt werden, die behoben werden müssen, entstehen zusätzliche Kosten je nach Art und Umfang der notwendigen Reparaturen.

    Häufig gestellte Fragen

    Was wird bei der §57a Begutachtung geprüft?
    Bei der Begutachtung werden verschiedene Aspekte Ihres Fahrzeugs überprüft, darunter Bremsen, Reifen, Lichter, Abgasanlage, Lenkung und vieles mehr, um die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.
    Was passiert, wenn Mängel bei der Begutachtung festgestellt werden?
    Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie einen Prüfbericht, in dem diese aufgelistet sind. Sie haben dann eine bestimmte Frist, um die Mängel beheben zu lassen und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Nach erfolgreicher Behebung der Mängel wird das Pickerl erteilt.